Energieausweise

Die letzte Frist der vom Gesetz vorgegebenen Zeitstaffel zur Vorlage eines Energieausweises läuft am 31.12.2008 ab. Wir haben frühzeitig sichergestellt, dass für unsere Verwaltungsobjekte die Energieausweise fristgerecht vorliegen.

Soweit Eigentümer Beratung wünschen, die über die Aussage eines verbrauchsabhängigen Energieausweisen hinausgehen, stehen wir Ihnen mit Fachwissen zur Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, Energieberatung, Planung und Durchführung von Energieeinsparungsmaßnahmen bis hin zur Finanzierung mit öffentlich geförderten Mitteln zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Wenn auch Sie für Ihre Immobilie oder Wohnungseigentumsanlage von diesen Vorteilen profitieren möchten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir erstellen Ihnen gern kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Übernahme der Verwaltung.